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Solaroffensive Stuttgart 2026: Was gefördert wird und ob sich der Antrag noch lohnt

Solaranlage von NOVA Energiesysteme in der Region Stuttgart
Das Wichtigste in Kürze

Die Stuttgarter Solaroffensive fördert seit Mai 2026 begleitende Arbeiten an neuen Solaranlagen mit bis zu 300 € je kWp und Stromspeicher mit 100 € je kWh. Die Mittel für 2026 sind laut Stadt ausgeschöpft: Anträge sind weiter möglich, ausgezahlt wird frühestens 2027.

Inhalt
  1. Was die Solaroffensive fördert und was nicht
  2. Fördertopf 2026 leer: Lohnt sich der Antrag trotzdem?
  3. Rechenbeispiel: 10-kWp-Anlage mit 10-kWh-Speicher
  4. So stellen Sie den Antrag
  5. Was das für Ihre Planung bedeutet
  6. Häufige Fragen

Die Stadt Stuttgart unterstützt Hausbesitzer mit der Solaroffensive beim Umstieg auf Solarstrom. Seit dem 1. Mai 2026 gilt eine neue Förderrichtlinie, und seit August meldet die Stadt: Der Fördertopf für 2026 ist leer. Was heißt das für Sie, wenn Sie gerade eine Solaranlage planen? Hier die ehrliche Einordnung.

Was die Solaroffensive fördert und was nicht

Wichtig vorweg: Die Solarmodule selbst bezahlt die Stadt nicht. Gefördert werden die Arbeiten rund um die Anlage, die beim Kostenvoranschlag oft unterschätzt werden. Von diesen Positionen erkennt die Stadt 50 Prozent der Kosten an:

  • Ertüchtigung der Elektrik und Einrichtung des Zählerplatzes
  • Gerüst
  • Prüfung und Ertüchtigung der Statik (mit Bericht eines Statikers)
  • Versetzen von Bauteilen wie Satellitenschüssel, Schneefanggitter oder Solarthermie
  • Notwendige Arbeiten an der Dachhaut, zum Beispiel die Abdichtung eines Flachdachs
  • Blitzschutz
  • Funkrundsteuerempfänger

Dazu kommt ein Zuschuss für Stromspeicher, die zusammen mit einer neuen Solaranlage eingebaut werden. Nicht förderfähig sind die Module und die Unterkonstruktion. Auch spezielle Dachziegel für die Befestigung zählen zur Unterkonstruktion.

Achtung bei Zahlen aus dem Netz: Viele Seiten nennen noch die Sätze der alten Richtlinie, die bis 30. April 2026 galt. Für neue Anträge zählt die Richtlinie ab 1. Mai 2026.

Förderhöhen der Solaroffensive (Richtlinie ab 1. Mai 2026)
FörderpositionZuschuss
Begleitende Arbeiten bei Dach-PV50 % der Kosten, max. 300 € je kWp
Begleitende Arbeiten bei PV über Dachbegrünung oder an der Fassade50 % der Kosten, max. 400 € je kWp
Höchstbetrag PV je Antrag30.000 €
Stromspeicher zur neuen PV-Anlage100 € je kWh, max. 1 kWh je kWp
Höchstbetrag Speicher je Antrag10.000 €
Bonus mit FamilienCard oder Wohngeld-Lastenzuschussplus 10 %

Fördertopf 2026 leer: Lohnt sich der Antrag trotzdem?

Laut Stadt Stuttgart sind die Mittel für 2026 ausgeschöpft (Stand der städtischen Seite: 6. August 2026). Sie können den Antrag aber weiterhin stellen und nach der Umsetzung die Auszahlung beantragen. Neue Mittel können ab 2027 ausgezahlt werden.

Was Sie dabei wissen sollten: Die Stadt bewilligt nur unter Vorbehalt verfügbarer Mittel, eine Garantie gibt es also nicht. Nach der Bewilligung haben Sie ein Jahr Zeit für die Umsetzung. Der Auszahlungsantrag muss innerhalb dieser Frist eingehen.

Unsere ehrliche Einschätzung: Wenn Ihre Anlage ohnehin geplant ist, stellen Sie den Antrag. Rechnen Sie die Förderung aber nicht fest in Ihre Finanzierung ein. Ob sich Ihre Anlage rechnet, hängt ohnehin nicht am Zuschuss: Der größte Hebel bleibt der Strom, den Sie selbst verbrauchen, statt ihn aus dem Netz zu kaufen. Wann sich dafür ein Speicher lohnt, lesen Sie in unserem Beitrag Stromspeicher: Ja oder nein?

Rechenbeispiel: 10-kWp-Anlage mit 10-kWh-Speicher

Angenommen, bei Ihrem Haus in Stuttgart fallen diese förderfähigen Kosten an (Beispielwerte, keine Preisangabe):

  • Ertüchtigung des Zählerschranks: 2.400 €
  • Gerüst: 1.200 €

Davon erkennt die Stadt 50 Prozent an, also 1.800 €. Die Obergrenze liegt bei 10 kWp mal 300 €, also 3.000 €. Die 1.800 € werden damit voll angesetzt. Für den Speicher kommen 10 kWh mal 100 € dazu, also 1.000 €.

Mögliche Förderung im Beispiel: 2.800 €, sofern Mittel verfügbar sind und alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Gilt für Ihr Haus die PV-Pflicht des Landes, etwa bei einem Neubau oder einer grundlegenden Dachsanierung, wird nur der Teil der Anlage gefördert, der über die Pflicht hinausgeht. Die Speicherförderung bleibt davon unberührt.

So stellen Sie den Antrag

  1. Angebot einholen, in dem die förderfähigen Positionen mit Einzelpreisen stehen. Ohne Einzelpreise fällt die Förderung laut Stadt deutlich geringer aus.
  2. Antrag beim Online-Dienst der Stadt stellen und das Angebot hochladen. Wichtig: vor der Beauftragung.
  3. Bewilligung abwarten. Rückfragen kommen über das Portal.
  4. Anlage innerhalb eines Jahres nach der Bewilligung umsetzen.
  5. Auszahlung mit den Rechnungen beantragen.

Mit FamilienCard oder Wohngeld inklusive Lastenzuschuss erhöht sich die Förderung um zehn Prozent.

Was das für Ihre Planung bedeutet

NOVA plant und montiert Solaranlagen und Stromspeicher auch in Stuttgart und Umgebung. Als Elektro-Meisterbetrieb übernehmen wir die Ertüchtigung von Zählerschrank und Elektrik selbst, also genau die Arbeiten, die die Solaroffensive bezuschusst. Unsere Angebote weisen jede Position einzeln aus, so wie es der Förderantrag verlangt. Und Sie zahlen erst, wenn Ihre Anlage läuft: 0 € Anzahlung.

Häufige Fragen

Gibt es 2026 noch Geld aus der Solaroffensive?

Die Mittel für 2026 sind laut Stadt Stuttgart ausgeschöpft (Stand 6. August 2026). Sie können den Antrag trotzdem stellen und nach der Umsetzung die Auszahlung beantragen. Ausgezahlt wird frühestens 2027 und nur, wenn Mittel verfügbar sind.

Werden die Solarmodule selbst gefördert?

Nein. Gefördert werden begleitende Arbeiten wie Zählerschrank, Gerüst, Statik und Blitzschutz sowie Stromspeicher. Module und Unterkonstruktion sind nicht förderfähig.

Muss ich den Antrag vor der Beauftragung stellen?

Ja. Der Antrag muss vor der Beauftragung gestellt werden, zusammen mit dem Angebot der Fachfirma. Das Angebot sollte Einzelpreise für die förderfähigen Positionen enthalten.

Bekomme ich Förderung, wenn für mein Haus die PV-Pflicht gilt?

Der verpflichtende Teil der Anlage wird nicht gefördert, nur der Teil darüber hinaus. Die Speicherförderung bleibt davon unberührt.

Wie hoch ist die Speicherförderung?

100 Euro pro Kilowattstunde, höchstens 1 kWh je kWp Anlagenleistung und maximal 10.000 Euro pro Antrag.

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