Seit dem 1. August 2026 gibt es für neue Anlagen bis 10 kWp 7,70 Cent pro eingespeister Kilowattstunde, garantiert für 20 Jahre. Nach dem Regierungsentwurf zum EEG 2027 soll die feste Vergütung für Neuanlagen ab 2027 entfallen, wer 2026 in Betrieb geht, behält sie (Stand Oktober 2026).
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Wer eine Solaranlage plant, stößt schnell auf die Einspeisevergütung. Hier die aktuellen Sätze, was sich 2027 ändern soll und warum das eigentliche Geschäft der Eigenverbrauch ist.
Die aktuellen Sätze auf einen Blick
Für jede eingespeiste Kilowattstunde gibt es eine gesetzlich garantierte Vergütung, 20 Jahre lang, festgeschrieben ab dem Tag der Inbetriebnahme. Seit dem 1. August 2026 gelten für neue Dachanlagen diese Sätze:
| Anlagengröße | Teileinspeisung | Volleinspeisung |
|---|---|---|
| bis 10 kWp | 7,70 ct/kWh | 12,22 ct/kWh |
| Anteil 10 bis 40 kWp | 6,66 ct/kWh | 10,24 ct/kWh |
Für die allermeisten Hausbesitzer ist die Teileinspeisung der Normalfall: Sie nutzen Ihren Strom selbst und speisen nur den Überschuss ein. Bei Anlagen über 10 kWp gilt ein Mischsatz, die ersten 10 kWp bekommen den höheren Wert.
Wichtig: Entscheidend ist das Datum der technischen Inbetriebnahme, nicht die Vertragsunterschrift und nicht der Montagetag.
Ab 2027 soll sich das System grundlegend ändern
Am 29. Juli 2026 hat das Bundeskabinett den Entwurf für das EEG 2027 beschlossen. Danach soll die feste Einspeisevergütung für neue Anlagen entfallen. Vorgesehen sind unter anderem:
- Kleine Neuanlagen erhalten statt der festen Vergütung nur noch eine befristete Übergangszahlung für höchstens 36 Monate.
- Die Direktvermarktung des Stroms wird für neue Anlagen grundsätzlich Pflicht.
- Dachanlagen unter 100 kW dürfen dauerhaft nur noch 50 Prozent ihrer Leistung einspeisen.
Beschlossen ist das Gesetz noch nicht, im parlamentarischen Verfahren kann sich noch einiges ändern. Geplant ist der Start zum 1. Januar 2027. Für Inbetriebnahmen ab 2027 gibt es deshalb noch keine veröffentlichten Sätze.
Eines ist nach dem Entwurf aber klar: Anlagen, die bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb gehen, bleiben im bisherigen System und behalten ihren garantierten Satz für 20 Jahre. Nicht Panik, sondern Planbarkeit: Der heutige Rahmen ist bekannt und kalkulierbar, der ab 2027 noch nicht.
Warum Einspeisen trotzdem nicht das Geschäft ist
Jetzt die ehrliche Einordnung, die in vielen Werbeanzeigen fehlt: Von der Einspeisevergütung allein wird niemand reich. 7,70 Cent bekommen Sie fürs Einspeisen, 30 bis 35 Cent kostet Sie die Kilowattstunde aus dem Netz.
- Eingespeiste Kilowattstunde: bringt Ihnen rund 8 Cent
- Selbst verbrauchte Kilowattstunde: spart Ihnen rund 35 Cent
Jede selbst genutzte Kilowattstunde ist also gut viermal so viel wert wie eine eingespeiste. Die Einspeisevergütung ist die Grundabsicherung für Ihren Überschuss, das Geschäft macht der Eigenverbrauch. Genau deshalb gehören Anlage und Speicher zusammen gedacht: Der Speicher verschiebt Ihren Mittagsstrom in den Abend und hebt den Eigenverbrauch deutlich. Mehr dazu im Beitrag Stromspeicher: Ja oder nein?
Rechenbeispiel: Einspeisen gegen Eigenverbrauch
10-kWp-Anlage, Ertrag ca. 10.000 kWh pro Jahr, Haushalt mit E-Auto und rund 7.500 kWh Verbrauch:
- Ohne Speicher: 3.000 kWh selbst genutzt (30 %), ca. 1.050 € gespart plus ca. 540 € Vergütung, zusammen rund 1.590 € pro Jahr
- Mit Speicher: 6.500 kWh selbst genutzt (65 %), ca. 2.275 € gespart plus ca. 270 € Vergütung, zusammen rund 2.545 € pro Jahr
Vereinfachte Rechnung mit 35 Cent Netzstrom und 7,70 Cent Vergütung. Der Speicher bringt in diesem Beispiel fast 1.000 Euro mehr pro Jahr, obwohl die Einspeisevergütung dabei sogar sinkt. Die Vergütung ist der Bonus, nicht die Basis.
Was Sie noch wissen sollten
Negative Strompreise: Seit dem Solarspitzengesetz (Februar 2025) entfällt bei neuen Anlagen die Vergütung in Zeiten negativer Börsenpreise, bei kleinen Anlagen ab dem Jahr nach Einbau eines intelligenten Messsystems. Ein Teil der ausgefallenen Zeit wird am Ende der 20 Jahre nachgeholt. Auch das spricht für Eigenverbrauch statt Einspeisung.
Anmeldung: Die Anlage muss im Marktstammdatenregister registriert und beim Netzbetreiber angemeldet sein. Das übernehmen wir für Sie, es gehört bei uns zum Paket.
Häufige Fragen
Wie lange ist die Einspeisevergütung garantiert?
20 Jahre plus das Jahr der Inbetriebnahme. Der Satz, der bei Inbetriebnahme gilt, bleibt über die gesamte Laufzeit fest.
Was passiert mit meiner Vergütung, wenn das EEG 2027 kommt?
Nach dem Regierungsentwurf nichts: Anlagen, die bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb gehen, behalten ihren garantierten Satz. Beschlossen ist das Gesetz noch nicht (Stand Oktober 2026).
Lohnt sich Volleinspeisung?
Nur in Sonderfällen, etwa wenn Eigenverbrauch technisch ausgeschlossen ist. Für Wohnhäuser ist Teileinspeisung mit möglichst hohem Eigenverbrauch fast immer die bessere Wahl.
Zählt der Vertragsabschluss oder die Inbetriebnahme für den Satz?
Die technische Inbetriebnahme. Wer vor einem Stichtag fertig sein will, sollte nicht nur unterschreiben, sondern die Anlage auch ans Netz bringen. Bei uns ist das dank Montage an einem Tag gut planbar.