Die aktuellen Sätze auf einen Blick
Wer heute eine Photovoltaikanlage in Betrieb nimmt, bekommt für jede eingespeiste Kilowattstunde eine gesetzlich garantierte Vergütung – 20 Jahre lang, festgeschrieben ab dem Tag der Inbetriebnahme.
Sätze für Inbetriebnahme bis 31. Juli 2026 (Dachanlagen)
| Anlagengröße | Teileinspeisung | Volleinspeisung |
|---|---|---|
| bis 10 kWp | 7,78 ct/kWh | 12,34 ct/kWh |
| Anteil über 10 kWp | 6,73 ct/kWh | 10,34 ct/kWh |
Für die allermeisten Hausbesitzer ist die Teileinspeisung der Normalfall: Sie nutzen Ihren Strom selbst und speisen nur den Überschuss ein. Bei Anlagen über 10 kWp gilt ein Mischsatz – die ersten 10 kWp bekommen den höheren Wert.
Zum 1. August 2026 sinken die Sätze wieder
Das ist keine Reform und keine politische Überraschung, sondern steht so im Gesetz: Seit Februar 2024 sinkt die Einspeisevergütung alle sechs Monate um 1 Prozent – jeweils zum 1. Februar und 1. August. Konkret heißt das für Anlagen bis 10 kWp:
- Inbetriebnahme bis 31.07.2026: 7,78 ct/kWh – garantiert für 20 Jahre
- Inbetriebnahme ab 01.08.2026: voraussichtlich 7,71 ct/kWh
Entscheidend ist das Datum der technischen Inbetriebnahme – nicht die Vertragsunterschrift und nicht der Montagetag.
Klingt nach Kleinkram? Pro Halbjahr ja. Aber die Richtung ist eindeutig: Es geht nur noch abwärts, planmäßig und ohne Ausnahme. Wer wartet, sichert sich strukturell den schlechteren Satz – für zwei volle Jahrzehnte.
Der eigentliche Punkt: Ab 2027 könnte das System kippen
Wichtiger als die 1-Prozent-Schritte ist der Blick nach vorn. Das Bundeswirtschaftsministerium arbeitet an einer EEG-Reform, die ab 2027 greifen soll. Nach aktuellem Arbeitsstand steht dabei die feste Einspeisevergütung für Neuanlagen grundsätzlich zur Diskussion – im Gespräch sind marktbasierte Modelle statt garantierter Sätze.
Was davon am Ende Gesetz wird, weiß heute niemand. Aber eines ist sicher: Bestandsanlagen sind geschützt. Wer seinen Satz vor einer Reform sichert, behält ihn – egal, was danach beschlossen wird. Das ist der eigentliche Grund, warum 2026 ein guter Zeitpunkt für die Entscheidung ist. Nicht Panik, sondern Planbarkeit: Der heutige Rahmen ist bekannt, garantiert und kalkulierbar. Der ab 2027 nicht.
Warum Einspeisen trotzdem nicht das Geschäft ist
Jetzt die ehrliche Einordnung, die in vielen Werbeanzeigen fehlt: Von der Einspeisevergütung allein wird niemand reich. 7,78 Cent bekommen Sie fürs Einspeisen – 30 bis 35 Cent kostet Sie die Kilowattstunde aus dem Netz.
- Eingespeiste Kilowattstunde: bringt Ihnen rund 8 Cent
- Selbst verbrauchte Kilowattstunde: spart Ihnen rund 35 Cent
Jede selbst genutzte Kilowattstunde ist also gut viermal so viel wert wie eine eingespeiste. Die Einspeisevergütung ist die Grundabsicherung für Ihren Überschuss – das Geschäft macht der Eigenverbrauch. Genau deshalb gehören Anlage und Speicher zusammen gedacht: Der Speicher verschiebt Ihren Mittagsstrom in den Abend und hebt den Eigenverbrauch von rund 30 auf 60 bis 80 Prozent.
Rechenbeispiel: Einspeisen vs. Eigenverbrauch
10-kWp-Anlage, Ertrag ca. 10.000 kWh pro Jahr, Haushalt mit 4.500 kWh Verbrauch:
| Szenario | Eigenverbrauch | Ersparnis + Vergütung pro Jahr |
|---|---|---|
| Ohne Speicher (30 % EV) | 3.000 kWh | ca. 1.050 € gespart + ca. 545 € Vergütung = ~1.595 € |
| Mit Speicher (70 % EV) | 6.500 kWh* | ca. 2.275 € gespart + ca. 270 € Vergütung = ~2.545 € |
*inklusive gespeicherter Strom; vereinfachte Rechnung mit 35 Cent Netzstrom und 7,78 Cent Vergütung. Der Speicher bringt in diesem Beispiel fast 1.000 Euro mehr pro Jahr – obwohl die Einspeisevergütung dabei sogar sinkt. Das zeigt: Die Vergütung ist der Bonus, nicht die Basis.
Was Sie noch wissen sollten
Negative Strompreise: Seit dem Solarspitzengesetz entfällt die Vergütung in Stunden mit negativen Börsenpreisen. Die ausgefallenen Zeiten werden hinten an die 20 Jahre angehängt – Sie verlieren also keine Vergütungsdauer, aber der Effekt spricht ebenfalls für Eigenverbrauch statt Einspeisung.
Anmeldung: Die Anlage muss im Marktstammdatenregister registriert und beim Netzbetreiber angemeldet sein. Das übernehmen wir für Sie – gehört bei uns zum Paket.
Häufige Fragen
Wie lange ist die Einspeisevergütung garantiert?
20 Jahre plus das Inbetriebnahmejahr. Der Satz, der bei Inbetriebnahme gilt, bleibt über die gesamte Laufzeit fest.
Was passiert mit meiner Vergütung, wenn das EEG 2027 kommt?
Nichts. Reformen betreffen nur Neuanlagen. Wer vorher in Betrieb geht, behält seinen garantierten Satz.
Lohnt sich Volleinspeisung?
Nur in Sonderfällen – etwa wenn Eigenverbrauch technisch ausgeschlossen ist. Für Wohnhäuser ist Teileinspeisung mit möglichst hohem Eigenverbrauch fast immer die bessere Wahl.
Zählt der Vertragsabschluss oder die Inbetriebnahme für den Satz?
Die technische Inbetriebnahme. Deshalb lohnt es sich, vor einem Stichtag nicht nur zu unterschreiben, sondern die Anlage auch ans Netz zu bringen – bei uns dank schneller Installation gut planbar.